Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13 NZB |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 30.11.2012 - S 70 R 801/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13 NZB
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R
Stationäre medizinische Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13
Sie hat zur Begründung vorgetragen, dass die Entscheidung des SG Braunschweig von der Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2008 - B 5a/5 R 26/07 - abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.Das BSG hat ausgeführt, dass konkrete gesetzliche Zuständigkeitsregelungen fehlen und die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung für die Leistung der stufenweisen Wiedereingliederung im Einzelfall nur nach allgemeinen, im SGB IX niedergelegten Grundsätzen vorgenommen werden kann (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 5a/5 R 26/07 - SozR 4-3250 § 51 Nr. 1 Rdnr. 25).
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13
Mit Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R = BSGE 104, 294 hat das BSG diese Rechtsprechung bestätigt. - BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R
Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13
Das BSG hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2009 - B 13 R 27/08 R = SozR 4-3250 § 28 Nr. 3 ausgeführt: "Die stufenweise Wiedereingliederung nur dann als ein auf das Reha-Ziel zu beziehender Bestandteil einer in der Zusammenschau einheitlichen (Gesamt-) Maßnahme gewertet werden kann, wenn die Voraussetzungen des § 28 SGB IX im Zeitpunkt der Beendigung der stationären Reha-Maßnahme bereits feststehen.
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13
Eine Divergenz setzt voraus, dass einerseits ein abstrakter Rechtssatz der anzufechtenden Entscheidung und andererseits ein der Entscheidung eines der in Abs. 2 Nr. 2 genannten Gerichte zu entnehmender abstrakter Rechtssatz nicht übereinstimmen (BSG 2500 § 160a Nr. 67, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34;… Leitherer, a.a.O., § 160 Rdnr. 13). - BSG, 20.10.2009 - B 5 R 22/08 R
Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X bei Krankengeldzahlung während stufenweiser …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13
Sie beruhe ferner auf einer Fehlauslegung der Entscheidung des BSG vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 22/08 R. - BSG, 30.07.2009 - B 1 KR 22/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13
Wer sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese entscheidungserheblich und klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (BSG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - B 1 KR 22/09 B). - BSG, 04.04.2013 - B 5 RS 12/13 B
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 1 R 11/13
Nicht eine Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung wegen Abweichung (vgl. BSG, Beschluss vom 4. April 2013 - B 5 RS 12/13 B).
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 9/14 Hiergegen hat der Kläger am 02.01.2013 Klage zum Sozialgericht Konstanz erhoben (S 1 R 11/13).
Eine Belastung trete erst durch die Verrechnung selbst ein, so dass sich der Betroffene - wie vorliegend später auch im Verfahren S 1 R 11/13 erfolgt - gegen den Verrechnungsbescheid wenden müsse.